stiftung schweizerischer jugendmusikwettbewerb
fundaziun concurrenza svizra da musica per la giuventetgna
fondation concours suisse de musique pour la jeunesse
fondazione concorso svizzero di musica per la gioventù

Richtlinien für die Arbeitsweise der Jury 2010/11

Die Teilnehmenden am Schweizerischen Jugendmusikwettbewerb stehen (noch) nicht in einem musikalischen Berufsstudium. Die Beurteilungskriterien müssen daher ganz allgemein andere sein als etwa bei Aufnahme- oder Abschlussprüfungen an Ausbildungsstätten für Musikberufe oder bei Wettbewerben für Berufsmusiker.

Der Schweizerische Jugendmusikwettbewerb will sich in erster Linie als Ansporn zum Musizieren verstanden wissen und erst in zweiter Linie als Leistungstest oder Begabtenauslese. Immerhin sollten erste Preise an den Entradawettbewerben, die zur Teilnahme am Finalwettbewerb berechtigen, nur für musikalisch und technisch erstklassige Leistungen verliehen werden. Es hat sich gezeigt, dass ungerechtfertigt ausgezeichnete Erstpreisträger im Finalwettbewerb stark gegenüber anderen Kandidaten abfielen und demzufolge sehr enttäuscht waren.

1. Allgemeines
Bewertungszahlen und Beratungen der Jury sind vertraulich zu behandeln. Die Preise der Preisträgerinnen und Preisträger werden ohne Angabe der Punktzahl veröffentlicht. Der Entscheid jeder Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Im Anschluss an die Wettbewerbe stehen die einzelnen Jurys den Teilnehmenden (und ihren Lehrpersonen/Eltern) für Beratungsgespräche zur Verfügung. Das Jurygespräch kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch geführt werden. Alle Kandidaten haben das Recht, ihre persönliche Punktzahl zu erfragen.

Die jeweilige Wettbewerbs-Ausschreibung und das Reglement sind Bestandteil der Richtlinien für die Jury.

Vor Wettbewerbsbeginn tritt die Jury zur Information über den Wertungsablauf zusammen.

Die Kandidaten dürfen nur bei Überschreiten der Vortragsdauer unterbrochen werden, nicht aber wegen offensichtlich ungenügender Leistung oder wegen Verzugs im Zeitplan.

2.  Jurypräsidentin/Jurypräsident
Für jede Jury ist im Voraus eine Jurypräsidentin/ein Jurypräsident zu bestimmen, welche/welcher die Einhaltung des Reglements gewährleistet und folgende Aufgaben wahrnimmt:

  • Begrüssung und kurze Vorstellung der Jurymitglieder
  • Ansage der Teilnehmenden und der vorzutragenden Werke
  • Ansage von Pausen, Beratungen, Applaus am Ende des gesamten Vorspielprogramms, Resultatbekanntgabe an Teilnehmende und Publikum
  • Leitung der Juryberatung, insbesondere Errechnung der Gesamtpunktzahl, Ausfüllen der Resultateliste
  • Resultatbekanntgabe – ohne Angabe der Punktzahlen – für Teilnehmende und Publikum nach folgendem Ablauf:
    • allen gratulieren, Dank an Eltern sowie an Lehrerinnen und Lehrer
    • Resultate werden von den 3. Preisen aufsteigend verlesen, Teilnehmende nach vorne bitten
  • Übergabe der Diplome und, wo vorhanden, Überreichen eines kleinen Präsents
  • Leitung der Jurygespräche mit den Teilnehmenden
  • Die Ergebnisse der Jury-Vorsitzenden sind, unter Angabe der effektiven Teilnehmerzahl, dem Verantwortlichen des Entradawettbewerbs bzw. der Geschäftsstelle des SJMW sofort mitzuteilen.


3.   Bewertungsablauf
3.1 Bewertungsskala (1–25 Punkte)
      Für die Vergabe der Preise gilt folgende Bewertungsskala: 

Punkte Bewertung
25 1. Preis mit Auszeichnung
22 - 24 1. Preis
18 - 21 2. Preis
14 - 17 3. Preis

Nur die vergebenen Preise – ohne Angabe der Punktzahl – werden offiziell angekündigt.

3.2 Jedes einzelne Jurymitglied bewertet die Vorträge nach den unter Punkt 4 (Bewertung) aufgelisteten Kriterien. Es kann dabei so viele Einzelnoten geben, wie ihm beliebt. Dem Jurypräsidentin/dem Jurypräsidenten wird jedoch nur eine Gesamtnote abgegeben. Es empfiehlt sich, zu dieser Punktebewertung Stichwörter über die eigene Beurteilung zu notieren. Diese sind sowohl für die Wertungsgespräche als auch für die Gespräche mit den Kandidaten dienlich.
3.3 Jedes einzelne Jurymitglied gibt zuerst seine Gesamtnote, die zwischen 1 und 25 liegt, für jeden einzelnen Teilnehmenden der Jurypräsidentin/dem Jurypräsidenten ab.
3.4 Die Jurypräsidentin/der Jurypräsident errechnet danach den mathematisch gerundeten Durchschnitt der von den einzelnen Jurymitgliedern erhaltenen Gesamtnoten und gibt diesen die erreichten Durchschnittsnoten der einzelnen Teilnehmenden bekannt.
3.5 Die Jury entscheidet, ob die Durchschnittsnoten eines jeden Teilnehmenden für richtig empfunden werden, oder ob sich eine Anpassung nach eingehender Diskussion aufdrängt.
3.6 Die Jurypräsidentin/der Jurypräsident sammelt die bei den Wertungsgesprächen vorgebrachten Argumente für die anschliessenden Gespräche mit den Kandidatinnen und Kandidaten.
3.7 Wenn ein Jurymitglied feststellt, dass es bei einem Teilnehmenden persönlich involviert ist, tritt es bei der Bewertung des betroffenen Teilnehmenden in den Ausstand.

4. Bewertung
Die Jurymitglieder beurteilen mit ihrer Wertung die Gesamtleistung. Dazu gehören zum Beispiel Musikalität, Ausstrahlung, Sensibilität, Klanggestaltung, Texttreue, technische Beherrschung, Intonation, Durchhaltevermögen und das Zusammenspiel. Es darf aus Noten gespielt werden. Überragende einseitige Fähigkeiten dürfen nicht überbewertet werden.

Nur die Preise der Preisträgerinnen und Preisträger werden veröffentlicht. Alle Teilnehmenden können ihre persönliche Punktzahl im Jurygespräch erfragen.

Aufführungsdauer:

Alterskategorie I:
mindestens 5 bis maximal 10 Minuten

Alterskategorie II:
mindestens 7 bis maximal 13 Minuten

Alterskategorie III:
mindestens 9 bis maximal 13 Minuten

Alterskategorie IV:
mindestens 14 bis maximal 18 Minuten

Für die deutliche Unterschreitung der Mindestspieldauer können bei der Bewertung 4 Punkte abgezogen werden. Die Maximalspieldauer darf nicht überschritten werden, ansonsten behält sich die Jury das Recht vor, den Vortrag abzubrechen. 

5. Preise
Die Jury befindet über die Vergabe der wettbewerbseigenen Preise. In bestimmten Fällen kann sie auch entsprechend der Vorgaben der Donatoren Sonderpreise am Finalwettbewerb vergeben. Hervorragende junge Instrumentalbegleiterinnen und Instrumentalbegleiter erhalten an den Entradawettbewerben wie auch am Finalwettbewerb einen Anerkennungspreis.

Die Preise werden in der Regel zum Abschluss eines jeden Wettbewerbstages bekanntgegeben.

Die Preisträger bekommen Urkunden, unterzeichnet vom Präsidenten des Regionalkomitees und vom Jury-Vorsitzenden im Falle der Entradawettbewerbe; beim Finalwettbewerb werden die Urkunden vom Präsidenten der Fachkommission, vom Jury-Vorsitzenden und vom Präsidenten der Stiftung Schweizerischer Jugendmusikwettbewerb unterzeichnet.

6. Annerkennungspreise für jugendliche Instrumentalbegleiterinnen und -begleiter
Instrumentalbegleiterinnen und Instrumentalbegleiter können einen Anerkennungspreis für ausgezeichnete Leistungen erhalten. Diese sind auf das technische Können, auf die Musikalität und ganz besonders auf die Fähigkeiten als Begleiterin/Begleiter hin zu bewerten. Das sonst übliche Punktesystem entfällt.

Für den Anerkennungspreis in Frage kommende Jugendliche sind in einem der Jahrgänge geboren, die für die vier Altersklassen des entsprechenden Wettbewerbes in der Einzelwertung gelten. Die Instrumentalbegleiterinnen/-begleiter und die Solistinnen/Solisten müssen jedoch nicht der gleichen Alterskategorie angehören.

7. Jurygespräch
Zum Gespräch sind die Teilnehmenden, deren Eltern und Lehrpersonen zugelassen.

Die Bemerkungen der Jury richten sich direkt an die Teilnehmenden und sollen im Namen der ganzen Jury (in wir-Form) gegeben werden. Die Verständlichkeit in altersgerechten Formulierungen ist von grösster Bedeutung. Die differenzierte Bezugnahme zu den erbrachten Leistungen (Lob und Kritik) soll zukunftsorientiert sein und aufzeigen, was, wie und warum verändert oder vertieft werden könnte. Die Platzierung und die Punktzahl werden begründet.

Aus zeitlichen Überlegungen und mit der Zustimmung des Generalsekretariats des SJMW kann sich die Jury für die Jurygespräche aufteilen, sofern diese für die Vorspiele auf vier Mitglieder erweitert wurde. Es sollen keine Jurygespräche mit lediglich einem Jurymitglied stattfinden.

St. Gallen, November 2009